Eine Abhöraffäre, deren Opfer vor allem Politiker, Journalisten und Unternehmer waren, wurde am Dienstag (30.7.) von der Justiz zu den Akten gelegt. Die verantwortliche Staatsanwältin des Areopags – oberster Gerichtshof für Zivil- und Strafgerichtsbarkeit – stellte fest, dass staatliche Behörden wie etwa der nationale Geheimdienst EYP in keinerlei Verbindung zur Abhörsoftware „predator“ oder sonst eines illegalen Abhörsystems stünde. Dies gelte auch für andere staatliche Behörden wie etwa für die Antiterrorabteilung und generell für die gesamte Polizei sowie für andere staatliche Dienststellen.
Allerdings, so die Staatsanwältin, habe man bei vier Geschäftsführern von Unternehmen Gesetzesverstöße festgestellt. Diese müssten sich vor Gericht wegen Verletzung des Telekommunikationsgeheimnisses (TKG) verantworten.
Während die Entscheidung des Areopags von Regierungsseite äußerst wohlwollend aufgenommen wurde, läuft die Opposition Sturm. Der Vorsitzende der sozialistischen PASOK Nikos Androulakis, dessen Telefon nachweislich verwanzt war, sprach im Parlament von einem „doppelten Skandal“. Dieser betreffe einerseits die Abhöraffäre an sich – und anschließend deren „Vertuschung“. In diesem Zusammenhang schätzte er ein: „Kontamination der Justiz“. Zu Wort meldete sich auch die Organisation Reporter ohne Grenzen (RSF). Sie brachte ihr „Bedauern“ über die Entscheidung des griechischen Höchstgerichtes zum Ausdruck. Diese habe den Geheimdienst EYP, „der unter Premierminister Kyriakos Mitsotakis“ arbeite, „trotz der Hinweise vieler journalistischer Untersuchungen“ entlastet. Die linke „Efimerida ton Syntakton“ weist darauf hin, dass mit dieser Gerichtsentscheidung nicht nur Verletzungen der Privatsphäre von Politikern legalisiert würden, sondern dass davon auch tausende einfache Bürger betroffen seien. Die Zeitung zitiert außerdem einen Bericht der Behörde für die Sicherheit des Telekommunikationsgeheimnisses (ADAE) aus dem Jahre 2022. Darin kommt ein deutlicher Anstieg der staatsanwaltschaftlich verfügten Aufhebungen des TKG aus Gründen der nationalen Sicherheit zum Ausdruck. 2019 gab es demnach 11.680 derartiger Fälle, 2020 stieg die Anzahl auf 13.751 und 2022 auf 15.474.
(Griechenland Zeitung / Jan Hübel)