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Aufklärungsunterricht: Vorschullehrerinnen freigesprochen

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Foto (© Eurokinissi) Foto (© Eurokinissi)

„Penis“ und „Vagina“ – pfui! Weil sie die menschlichen Geschlechtsorgane bei ihren wissenschaftlichen Namen genannt hatten, mussten sich vier Vorschullehrerinnen aus der kretischen Stadt Chania vor Gericht verantworten.

Sie wurden nun freigesprochen. Das Gericht folgte dem Plädoyer der Staatsanwältin, wonach der Unterricht zur Bekämpfung des zunehmenden sexuellen Missbrauchs Minderjähriger beiträgt, indem die Kinder über solche Fragen aufgeklärt werden. Geklagt hatte 2018 ein Vater, der das seelische Gleichgewicht seines Kindes durch die Benennung der Fortpflanzungsorgane gefährdet sah. Das Kind sei über mehrere Monate nach dem Unterricht verhaltensauffällig gewesen, behauptete er. Er verklagte die Lehrerinnen wegen unvorsätzlicher seelischer Schädigung in Nebentäterschaft. Die Angeklagten sagten aus, sie hätten lediglich das Unterrichtsprogramm für diese Altersstufe umgesetzt. (GZak)

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