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Strafgesetzreform gefährdet Pressfreiheit Tagesthema

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Foto (© Eurokinissi): Die Polizei drängt Journalisten ab: Kritische Berichterstattung hat es in Griechenland nicht immer leicht. Foto (© Eurokinissi): Die Polizei drängt Journalisten ab: Kritische Berichterstattung hat es in Griechenland nicht immer leicht.

Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch sieht die Pressefreiheit in Griechenland durch die jüngste Reform des Strafgesetzbuches in Gefahr. Ähnlich sehen das auch Journalisten und Richter in Griechenland.


Human Rights Watch schlägt wegen der jüngsten Strafrechtsreform in Griechenland Alarm: Eine Bestimmung darin, die sich vorderhand gegen Corona-Leugner und Impfgegner zu richten scheint, könnte als Knebel für unliebsame Medien missbraucht werden. In einer Pressemitteilung forderte die Organisation die Regierung auf, die am 11. November vom Parlament beschlossene Reform umgehend rückgängig zu machen, da sie „mit der Meinungs- und Medienfreiheit nicht vereinbar“ sei.

Besorgnis und Furcht

Konkret geht es um den Artikel 191 des neuen Strafgesetzbuches. Er stellt die Verbreitung von Falschnachrichten unter Strafe, „die in der Öffentlichkeit Besorgnis oder Furcht auslösen oder das Vertrauen in die nationale Wirtschaft, die Landesverteidigung oder die öffentliche Gesundheit erschüttern können“. Die Strafe sind mindestens drei Monate Haft, im Wiederholungsfall das Doppelte und bei Fahrlässigkeit sogar ein Jahr. Human Rights Watch sieht darin die ernsthafte Gefahr einer Bestrafung von Journalisten oder Vertretern der Zivilgesellschaft, die sich kritisch zur Regierungspolitik äußern oder unliebsame Themen ansprechen. „In Griechenland riskiert man jetzt Gefängnis, wenn man zu wichtigen Fragen von öffentlichem Interesse Stellung bezieht, falls die Regierung behauptet, es stimme nicht“, wird die Griechenlandexpertin der Organisation, Eva Cossé, zitiert. Ein solches Beispiel wären etwa Berichte über illegale Abweisungen oder Rückführungen von Asylsuchenden an den Grenzen, sogenannte Pushbacks. Obwohl seriöse Medien und Menschenrechtsorganisationen eine Vielzahl an Belegen beigebracht haben und sich auch der Europarat und das EU-Parlament mit dieser Frage befassen, tut die griechische Regierung die Vorwürfe als „türkische Propaganda“ und „Fake News“ ab. Nach dem neuen Strafgesetz könnten solche Meldungen jetzt geahndet werden.

Annahmen genügen für Strafe

Human Rights Watch vertritt die Auffassung. Dass es um die Pressfreiheit in Griechenland nicht zum Besten stehe. So sei das Land im jüngsten „World Press Freedom Index“ der Organisation „Reporter ohne Grenzen“ um fünf Plätze abgestiegen und rangiere in der EU auf dem drittletzten Platz. Konkret steht Griechenland unter 180 Ländern an 70. Stelle, und in der EU folgen nur Ungarn (92) und Bulgarien (112) nach. Zypern kam beispielsweise auf Platz 26, und selbst afrikanische und lateinamerikanische Länder schneiden deutlich besser ab als Griechenland. Mit der Novelle von Artikel 191 des Strafgesetzbuches dürfte sich der Stand des Landes weiter verschlechtern. Das vorherige Gesetz von 2019 knüpfte die Verbreitung von Falschnachrichten noch an die möglichen Konsequenzen, nämlich Handlungen oder Unterlassungen, die durch die Falschnachrichten ausgelöst werden und dem Land und seiner Wirtschaft Schaden zufügen können. In dem neuen Artikel 191 würde dagegen weder genau umrissen, was Falschnachrichten sind, noch würde die Bestrafung mit möglichen Folgen der Tat in Verbindung gebracht, lautet daher ein wesentlicher Kritikpunkt. Ganz ähnlich hatte sich bereits kurz vor der Novellierung des Gesetzes der Verband der Richter und Staatsanwälte Griechenlands geäußert und betont, dass Falschnachrichten nach dem alten Gesetz Angst auslösen müssen, während nach der Novelle die bloße angenommene Möglichkeit einer solchen Reaktion ausreicht, um ein Delikt zu begründen. (GZak)

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