1823 verfasste der von der Insel Zakynthos stammende Dionýsios Solomós ein 158 Strophen langes Gedicht, das den Titel Ύμνος εις την Ελευθερίαν (Imnos is tin Eleftherian, dt.: „Hymne an die Freiheit“) trägt. Es widmet sich der ersehnten Befreiung Griechenlands von der türkischen Herrschaft und nimmt als Thema die Erhebung auf, die die Griechen zwei Jahre zuvor gegen die fremden Besatzer begonnen hatten.
Deren erfolgreiches Ende freilich war noch längst nicht in Sicht, sodass auch Solomos damals keineswegs wissen konnte, dass einige seiner Verse dereinst einmal als Nationalhymne eines freien Griechenlands gesungen werden würden. Schon wenige Jahre nach seiner Veröffentlichung wurde das Gedicht durch Nikólaos Mántzaros ein erstes Mal musikalisch vertont, und im Laufe der Zeit ließ derselbe Komponist dieser ersten Bearbeitung noch weitere folgen. Nachdem Griechenland seine Unabhängigkeit erlangt hatte, widmete Mantzaros eine Fassung schließlich auch König Otto. Dieser war so angetan, dass er dem Komponisten sowie später auch dem Dichter zwar einen Orden verlieh und das Werk fortan bei offiziellen Anlässen am Hof spielen ließ. Nationalhymne des Landes allerdings blieb auch weiterhin zunächst jene, die der Monarch aus seiner bayerischen Heimat mitgebracht hatte. In diesen Rang wurde die „Hymne an die Freiheit“ mit 24 ihrer Strophen erst 1865 durch König Georg I. erhoben, den Nachfolger Ottos. Heute werden normalerweise zwei Strophen angestimmt. Deren Worte richten sich an die „tapfere“ Freiheit, die aus den „heiligen Knochen“ der Griechen hervorgegangen sei. Zu erkennen ist sie, wie es heißt, an der „furchterregenden Klinge des Schwertes“ sowie an ihrem Blick, der „voll Stärke die Erde ummisst“. Seit 1966 werden dieselben Worte mit derselben Melodie übrigens noch von einem zweiten Land, der Republik Zypern nämlich, als Nationalhymne verwendet – eine Besonderheit im Rahmen internationaler Gepflogenheiten.
Jens Rohmann