Sechs Bürger haben vor dem höchsten griechischen Verwaltungsgericht, dem Staatsrat, gegen die Testpflicht für die Schülerinnen und Schüler sowie deren Lehrer geklagt. Die Schülerinnen und Schüler aller Stufen müssen zweimal in der Woche, nämlich sonntags und mittwochs, einen Selbsttest machen, um am nächsten Tag in die Schule zu dürfen. Ohne negatives Testergebnis werden sie nicht eingelassen, und es werden ihnen Fehlstunden angerechnet. Dasselbe gilt entsprechend für die Lehrkräfte.
Dagegen klagten nun drei Lehrer, zwei Anwälte und ein Priester aus Thessaloniki. Sie argumentieren damit, dass durch die Testpflicht wesentliche Grundrechte der Betroffenen verletzt würden. Unter anderem berufen sie sich auf die Oviedo-Konvention über Menschenrechte und Biomedizin von 1997. Darin ist festgeschrieben, dass medizinische Eingriffe der Zustimmung der betroffenen Person nach vorheriger Information bedürfen. Außerdem würden durch die Vorschrift die Internationale und die Europäische Kinderrechtskonvention, die Europäische Menschenrechtskonvention und mehrere Artikel der griechischen Verfassung verletzt. Die Kläger fordern zunächst eine einstweilige Anordnung zur Unterbindung der Testpflicht und in zweiter Linie die Aufhebung der Vorschrift.
Zugleich erstatten immer wieder Eltern Anzeige gegen Schulleiter und andere Lehrkräfte wegen der Testpflicht. Ein Polizist auf Kreta klagte beispielsweise die Leiterin des Lyzeums an, das seine Tochter besucht. Bildungsministerin Niki Kerameos sagte in diesem Zusammenhang im Fernsehen, dass das Ministerium gegebenenfalls die Gerichtskosten tragen würde. Das Testprogramm in den Lyzeen, wo der Präsenzunterreicht bereits vor den Osterferien wieder eingesetzt hatte, bezeichnete sie als Erfolg. (GZak)