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Zufahrtsbeschränkung zur Athener Innenstadt wieder in Kraft

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Unser Archivfoto (© Eurokinissi) zeigt ein Verkehrsschild, das den Beginn des „Daktylios“ markiert. Unser Archivfoto (© Eurokinissi) zeigt ein Verkehrsschild, das den Beginn des „Daktylios“ markiert.

Mit dem Ende des Sommers und der Urlaubszeit nimmt in Athen auch wieder der Verkehr zu. Um Stau und Luftverschmutzung entgegenzuwirken, wurde schon in den 1980er Jahren in der Innenstadt eine Umweltzone eingerichtet, genannt „Daktylios“-Ring. Die Regelung für den „Daktylios“ pausiert traditionellerweise in den Sommermonaten Juli, August und September. Ab heute (30.9.) tritt der „Ring“ aber wieder voll in Kraft.


Das bedeutet, dass von Montag bis Donnerstag zwischen 7 und 20 Uhr, und am Freitag zwischen 7 und 15 Uhr die Zufahrt zu diesem Bereich nur bestimmten Pkw gestattet ist – abhängig von der Endziffer ihres Nummernschildes. Ist die Endziffer des Nummernschildes eine gerade Zahl, darf man an Tagen mit geradem Datum, z. B. heute (30.9.), in die Innenstadt; ist die letzte Zahl eine ungerade, ist die Zufahrt an ungeraden Daten erlaubt, z. B. morgen (1.10.).

Der „Daktylios-Ring“ wird von folgenden Straßen begrenzt: Alexandras, Zacharof, Mesogeion, Pheidipidou, Michalakopoulou, Spyrou Mercouri, Vryaxidos, Ymittou, Ilia Iliou, Frantzi, Syngrou, Chamosternas, Pireos, Iera Odos, Konstantinoupoleos, Achilleos, Karaiskaki-Platz, Karolou, Marni und Patission bis zur Kreuzung mit der Alexandras.

Die Nicht-Beachtung der Zufahrtsregelung führt zu Bußgeldern: Wer dabei erwischt wird, muss 100 Euro Strafe zahlen. Ausgenommen von der Regelung sind u. a. Pkw, die mit Hybridantrieb fahren, Fahrzeuge für Notfalleinsätze und Kriegsversehrte. Personen mit Wohnsitz im Zentrum sowie spezielle Berufsgruppen können eine Ausnahmegenehmigung für den „Daktylios“ beantragen. (Griechenland Zeitung / jr).

 

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