Die Registrierungspflicht für private (Freizeit-)Boote in einem neuen elektronischen Register der Unabhängigen Griechischen Behörde für Öffentliche Einnahmen (AADE) gilt nur für jene mit griechischer Flagge. Privatboote mit ausländischer Flagge müssen vorerst nicht registriert werden.
Auf dieses wichtige ergänzende Detail zu einer Nachricht der Griechenland Zeitung vom 20.11. machte uns eine Zuschrift aufmerksam. Joachim Rollhäuser, RA, und Repräsentant der Kreuzerabteilung des DSV in Athen, schreibt darin unter anderem, dass eine Erfassung der privaten (Freizeit-)Boote zwar im Gespräch, aber bisher nicht praktisch umgesetzt sei, da die Ausführungsvorschriften noch fehlten. (GZjs)