Der Europäische Gerichtshof hat Griechenland wegen der mangelhaften Abwassernachbehandlung in der Thriasischen Ebene (Thriassio Pedio) westlich von Athen zu fünf Millionen Euro Bußgeld plus noch einmal 3,28 Millionen Euro Zwangsgeld für jedes künftige Halbjahr der Nichtbefolgung dieses Urteils vergattert.
Das Straßburger Gericht verurteilte Griechenland wegen der Nichtumsetzung des Unionsrechts über kommunale Abwässer und nicht fristgerechter Befolgung eines älteren Urteils aus dem Jahr 2004. Demnach hätte die Thriasische Ebene – ein in vielerlei Hinsicht problematisches Gebiet mit zahlreichen Industrien – bis spätestens 2010 eine Kläranlage haben müssen, die aber erst 2012 in Betrieb gegangen ist. Darüber hinaus sind weite Teile der örtlichen Kommunen immer noch nicht an die Kanalisationsnetze angeschlossen, sodass weiterhin Abwässer ungeklärt in den empfindlichen Golf von Eleusis geleitet werden. Als erschwerend wertete der Europäische Gerichtshof, dass seit dem Datum der Umsetzung der betreffenden Richtlinie Ende 1998 fast zwanzig Jahre verstrichen sind. Strafmildernd wurden das reiche archäologische Erbe in dem Gebiet sowie die schwierige finanzielle Lage Griechenlands berücksichtigt. (GZak; Foto ek)