Sucht man in Griechenland Informationen über eine Immobilie, so muss man im Regelfall noch immer zunächst deren Eigentümer ausfindig machen. Erst dann können im Grundbuchamt weitere Informationen eingeholt werden. Die Einführung eines grundstücksbezogenen Katasters ist eine teure, leidvolle Geschichte, die im Jahre 1995 begann und noch immer nicht abgeschlossen ist. In dieser, seit Jahren andauernden Übergangsphase bestehen die Systeme des Katasters und des Grundbuchs parallel.
Dieser Zweiteiler soll im ersten Teil das in Griechenland noch immer dominierende Grundbuchsystem und im zweiten Teil das neu einzuführende Katastersystem darstellen.
Mehr zu diesem Thema von unserer Autorin RA Ira Kaliampetsos finden Sie in der neuen Ausgabe der Griechenland Zeitung (Nr. 560), die am Mittwoch dieser Woche im Handel erhältlich ist.
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