Griechenland / Athen. Der Fall der aus Bulgarien stammenden
Gewerkschafterin Konstantina Kuneva wird nicht ad acta gelegt,
sondern die Ermittelungen werden fortgesetzt. Das entschied am
gestrigen Donnerstag das Höchstgericht Areopag. Auf Kuneva war im
Dezember 2008 ein Säureattentat verübt worden. Als Folge davon
verlor sie unter anderem ein Augenlicht; sie befindet sich immer
noch in ärztlicher Behandlung.
ng. Zur Ergreifung der Täter wurde
unterdessen eine Belohnung von einer Million Euro ausgesetzt. Ein
entsprechendes Dekret unterzeichneten in dieser Woche
Finanzminister Jorgos Papakonstantinou und der Minister zum Schutz
des Bürgers, Michalis Chryssochoidis. (Griechenland Zeitung
sk)