Antiterrorismusbehörde kann nun gegen „Vermummte“ vorgehen
- Freigegeben in Chronik
Griechenland / Athen. Der Kompetenzbereich der
Antiterrorismusbehörde wird mit einem Präsidialdekret ausgeweitet.
Das Dekret sieht die „Prävention und Unterdrückung von Aktionen
durch Personen oder Gruppen, die sich mit Gewaltanwendung und
extremistischen Straftaten gegen die Sicherheit des Staates wenden"
vor. Mit diesem Passus soll der Antiterrorismusbehörde die
Möglichkeit gegeben werden, gegen die gewalttätigen „bekannten
Unbekannten" bzw. „Vermummten" vorzugehen, die in Athen und
Thessaloniki vor allem im Rahmen von Demonstrationen immer wieder
aktiv sind.