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Antiterrorismusbehörde kann nun gegen „Vermummte“ vorgehen

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Griechenland / Athen. Der Kompetenzbereich der Antiterrorismusbehörde wird mit einem Präsidialdekret ausgeweitet. Das Dekret sieht die „Prävention und Unterdrückung von Aktionen durch Personen oder Gruppen, die sich mit Gewaltanwendung und extremistischen Straftaten gegen die Sicherheit des Staates wenden" vor. Mit diesem Passus soll der Antiterrorismusbehörde die Möglichkeit gegeben werden, gegen die gewalttätigen „bekannten Unbekannten" bzw. „Vermummten" vorzugehen, die in Athen und Thessaloniki vor allem im Rahmen von Demonstrationen immer wieder aktiv sind.

Staatsanleihen-Affäre: Parlament lehnt Untersuchungsausschuss ab

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Griechenland / Athen. Die Einberufung eines Untersuchungsausschusses, der sich mit der Staatsanleihenaffäre beschäftigen sollte, wurde am Montag vom Parlament abgelehnt. Eingebracht worden war dieser Vorschlag von der PASOK. Dafür stimmten 110 Parlamentarier, 164 stimmten dagegen, 5 Parlamentarier der KKE und der unabhängige Stelios Papathemelis enthielten sich der Stimme. Die PASOK kündigte an, ihren Vorschlag nach den Wahlen erneut auf den Tisch zu bringen.

Weltdrogentag auch in Griechenland

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Griechenland / Athen. Auch in Griechenland wurde am gestrigen Dienstag der Weltdrogentag begangen. Schätzungen zufolge liegt der Altersdurchschnitt für „Einsteiger" in die Drogenszene bei 15,5 Jahren. In einer Untersuchung des Therapiezentrums für Abhängige Personen (KETHEA) wurde Cannabis mit 83,2 % der Fälle als häufigste Einstiegsdroge genannt. Einer anderen Studie, die das Universitätsforschungsinstitut für Psychische Gesundheit (EKTEPN) erstellte, hätten annähernd 95 % der Befragten nichts dagegen, wenn in ihrer Nachbarschaft ein Therapiezentrum für Drogensüchtige eingerichtet würde.

Neues Gesetz verspricht neue Regelungen für griechische Medienlandschaft

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Griechenland / Athen. Eine Gesetzesvorlage zur Regelung der griechischen Medienlandschaft wird voraussichtlich heute dem Parlament unterbreitet. Darin enthalten sind Vorschriften über den Besitz von Medien und über den Besitz von Lizenzen. Es ist beispielsweise nicht erlaubt, die Kontrolle über mehr als einen Radio- oder TV-Sender, dessen Programm Nachrichtensendungen beinhaltet, auszuüben. Radio- und Fernsehsender werden in der Gesetzesnovelle in informative und nicht-informative Sender unterteilt.
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