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Antiterrorismusbehörde kann nun gegen „Vermummte“ vorgehen

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Griechenland / Athen. Der Kompetenzbereich der Antiterrorismusbehörde wird mit einem Präsidialdekret ausgeweitet. Das Dekret sieht die „Prävention und Unterdrückung von Aktionen durch Personen oder Gruppen, die sich mit Gewaltanwendung und extremistischen Straftaten gegen die Sicherheit des Staates wenden" vor. Mit diesem Passus soll der Antiterrorismusbehörde die Möglichkeit gegeben werden, gegen die gewalttätigen „bekannten Unbekannten" bzw. „Vermummten" vorzugehen, die in Athen und Thessaloniki vor allem im Rahmen von Demonstrationen immer wieder aktiv sind.
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