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Die Wasserwerke von Athen und Attika (EYDAP) sowie von Thessaloniki (EYDATH) dürfen nicht privatisiert werden. Am Freitag (4.2.) hatte der Staatsrat mit einer absoluten Mehrheit befunden, dass ein solcher Schritt gegen die Verfassung verstoßen würde.

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Montag, 16. April 2018 13:51

Dengler – Fremde Wasser

ZDF präsentiert die vierte Verfilmung eines Schorlau-Krimis. Der spannende Thriller, nach dem gleichnamigen Roman von Wolfgang Schorlau, behandelt das Thema des Milliardengeschäfts Wasser in Griechenland sehr realitätsnah.

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Die geplante Privatisierung der Athener Wasserwerke EYDAP verstößt gegen zwei Artikel der griechischen Verfassung. Dies befand am Sonntag das Plenum des Staatsrates, des höchsten griechischen Verwaltungsgerichts (Urteil 1906/2014). Bei dem Verfahren ging es um die Klage von Athener Bürgern gegen einen Regierungsbeschluss, wonach 34 Prozent der EYDAP-Aktien ohne Gegenleistung an den staatlichen Privatisierungsfonds TAIPED übertragen wurden. Diese faktische Umwandlung einer staatlichen Gesellschaft in ein Privatunternehmen verstoße gegen die Artikel 5 (Recht auf den Schutz der Gesundheit) und 21 (§3: Gesundheitsfürsorge durch den Staat) der griechischen Verfassung, so die Höchstrichter. Durch die faktische Umwandlung in eine gewinnorientierte Privatgesellschaft sei nicht mehr sichergestellt, dass die für ein gesundes Leben notwendige Grundversorgung der Be- und Entwässerung für alle Bürger erschwinglich bleibe.
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