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Die Verkehrspolizei angesichts des zu erwartenden hohen Verkehrsaufkommens während der Osterfeiertage Sonderregelungen für den Straßenverkehr verordnet, um die Sicherheit zu gewährleisten. Demzufolge dürfen auf den Ausfahrten der städtischen Ballungszentren heute zwischen 16.00 und 22.00 Uhr keine Lkw’s verkehren, die schwerer als 1,5 Tonnen sind. Am Donnerstag gilt die gleiche Regelung zwischen 15.
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