Dienstag, 30. April 2013 15:13
Sonder-Verkehrsregelungen aufgrund der Osterfeiertage
Die Verkehrspolizei angesichts des zu erwartenden hohen
Verkehrsaufkommens während der Osterfeiertage Sonderregelungen für
den Straßenverkehr verordnet, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Demzufolge dürfen auf den Ausfahrten der städtischen
Ballungszentren heute zwischen 16.00 und 22.00 Uhr keine Lkw’s
verkehren, die schwerer als 1,5 Tonnen sind. Am Donnerstag gilt die
gleiche Regelung zwischen 15.
Freigegeben in
Wirtschaft
Seite 2 von 2