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Einhellig von der Gesellschaft verurteilt wurde ein terroristischer Anschlag in der Nacht zum Donnerstag (28.6.) auf einen Wachposten, der vor dem Wohnhaus der Präsidentin des griechischen Höchstgerichtes (Areopag) seinen Dienst versah.

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Mindestens drei von acht türkischen Offizieren, die in Griechenland um Asyl gebeten hatten, sollen an Ankara ausgeliefert werden. Das hat am Dienstag ein griechisches Berufungsgericht entschieden. Sie wurden für schuldig befunden, den türkischen Staat stürzen zu wollen. Ihre Anwälte wollen beim Höchstgericht (Areopag) in eine weitere Berufungsinstanz gehen. Zuvor waren am Montag Drei der Acht von den gegen sie erhobenen Vorwürfen in zweiter Instanz freigesprochen worden. Die Verhandlung gegen die übrigen Zwei soll am Donnerstag stattfinden.

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In Griechenland werden derzeit fünf Bürgermeister aus dem ganzen Land zu einer Aussage vor die Staatsanwaltschaft gebeten. Vorgeworfen wird ihnen Ungehorsam und Amtsvergehen. Sie haben sich bisher geweigert, der Zentralregierung Unterlagen für eine erneute Kontrolle von Arbeitsverträgen zu übermitteln, die die Einstellungen einiger Kommunalangestellter betreffen.

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In dieser Nacht ereignete sich kurz nach 4.00 eine Explosion vor dem Eingang des Nachtclubs „Empati" im Athener Vorort Nea Kifissia. Es wurde niemand verletzt; der Club war zum Zeitpunkt des Geschehens geschlossen. Es entstanden schwere Sachschäden am Gebäude. Augenzeugen und Einwohner sprechen von einer „starken Explosion".
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Griechenland / Athen. Aufgehoben wurde heute vom Höchstgericht Areopag der Gerichtsbeschluss, wonach die Villa der Mutter von PASOK-Gründer Andreas Papandreou, Sofia Minéiko, ihren vier Enkeln Andreas, Sofia, Nikos und Jorgos gehört. Einspruch gegen das Urteil hatten die Papandreou-Witwe Dimitra Liani sowie der spätere Besitzer der Villa erhoben. Ihm hatte Andreas Papandreou 1991 die Immobilie, die sich im nördlichen Athener Vorort Paläo Psychiko befindet, verkauft. Der Areopag kam nun zum Schluss, dass die Beweislage für das Urteil nicht ausreichend gewesen sei; der Fall muss nun neu verhandelt werden.
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