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Winterschlussverkauf beginnt am 15. Januar

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Vom 15. Januar bis zum 28. Februar wird in diesem Jahr der Winterschlussverkauf durchgeführt. Das Wirtschaftsministerium erließ eine ganze Reihe von Auflagen, damit es nicht zum Betrug am Kunden kommen kann. U.
U.a. sind die Geschäfte dazu verpflichtet, sowohl den alten als auch den herabgesetzten Preis ihrer Waren deutlich auszuweisen. Betrugsversuche können mit Strafen zwischen 1.000 und 100.000 Euro geahndet werden.
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