Vom 15. Januar bis zum 28. Februar wird in diesem Jahr der
Winterschlussverkauf durchgeführt. Das Wirtschaftsministerium
erließ eine ganze Reihe von Auflagen, damit es nicht zum Betrug am
Kunden kommen kann. U.
U.a. sind die Geschäfte dazu verpflichtet,
sowohl den alten als auch den herabgesetzten Preis ihrer Waren
deutlich auszuweisen. Betrugsversuche können mit Strafen zwischen
1.000 und 100.000 Euro geahndet werden.