Paare, die bisher zu einer gemeinsamen Steuererklärung „gezwungen“ wurden, können ab dem Jahr 2019 ihr Einkommen separat deklarieren.
Voraussetzung dafür ist, dass einer der beiden Ehepartner bis zum 28. Februar des kommenden Jahres einen entsprechenden Antrag beim Finanzamt deponiert. Diese Neuregelung ist in einem Multigesetz festgeschrieben, das in diesen Tagen dem Parlament vorgelegt wurde. Ist diese steuerliche Trennung vollzogen, muss jeder der Ehepartner u. a. seine Einkommenssteuer separat bezahlen. Wie Wirtschaftsmedien berichten, bringt die neue Regelung – je nach Fall – Vor- oder Nachteile für die Steuerzahler. (GZrs)