Die Ministerien für Gesundheit und Tourismus beschlossen vor wenigen Tagen eine Reihe von neuen Covid-19-Bestimmungen für die Hotellerie sowie andere tourismusbezogenen Unternehmen. Die neuen Bestimmungen wurden bereits im Regierungsanzeiger veröffentlicht.
Touristikunternehmen müssen folglich einen Managementplan für Covid-19-Zwischenfälle erstellen. Außerdem beinhaltet der Vorschriftenkatalog auch die Benachrichtigung des Gesundheitsministeriums und der Nationalen Gesundheitsbehörde EODY im Falle positiver Tests, Anweisungen für die Desinfektion und Reinigung in Unterkünften oder einschlägige Schulungen des Personals. Angestellte im Empfangsbereich sollten wiederum nicht in die Kategorie gefährdeter Gruppen gehören; darüber hinaus muss das Hotel seine Gäste auf Anfrage über die geltenden Covid-Richtlinien informieren. Der Zutritt für Personen, die nicht in der Unterkunft wohnen, ist untersagt. Unterschieden wird bei den Neuregelungen u. a. auch nach Größe der Herberge. So gelten leicht differenzierte Maßnahmen für Betriebe über bzw. unter 50 Zimmern. (GZdv)