Die Bestimmungen zur Einreise internationaler Passagiere, die ursprünglich bis zum 24. Januar Geltung hatte, werden bis Montag, den 7. Februar verlängert. Alle Reisende müssen demnach, unabhängig von ihrem Impfstatus, entweder durch einen PCR-Test innerhalb von 72 Stunden vor Ankunft oder durch einen Antigen-Schnelltest innerhalb von 24 Stunden vor Ankunft negativ diagnostiziert worden sein.
Als notwendiges Reisedokument gilt außerdem das elektronische Formular PFL (Passenger Locator Form; https://travel.gov.gr) – einzureichen mindestens 24 Stunden vor der Einreise. An den Flughäfen in Griechenland werden stichprobenartig Schnelltests durchgeführt; für Einreisende aus bestimmten Ländern ist eine erneute Testung obligatorisch. Außerdem besteht ein Einreiseverbot für Drittstaatsangehörige außerhalb des EU- bzw. des Schengenraums. Ausgenommen sind Passagiere, die aus „essentiellen Gründen“ unterwegs sein müssen sowie Angehörige einer Liste von 42 Staaten. Im Falle eines positiven Corona-Tests ist eine Quarantäne verpflichtend, die nach Abklingen der Symptome frühestens nach fünf Tagen beendet werden darf. Für fünf weitere Tage muss anschließend eine FFP2- oder N95-Maske getragen werden. Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, die erforderlichen Reisedokumente der Passagiere vor Abflug zu kontrollieren und sie im Falle eines Verstoßes auf eigene Kosten zurückzuholen. (Griechenland Zeitung / lb)