Die Buchungszahlen für Griechenland entwickeln sich gut, das Angebot von Fluggesellschaften für Destinationen in Hellas gestaltet sich immer vielfältiger, und langsam erhöht sich das Touristen-Aufkommen. Viele der Gäste fragen sich natürlich vor dem Urlaubsantritt: Welche Regeln gelten denn in Hellas in Zeiten der Pandemie?
Auch nach den Lockerungen, die ab Mitte Mai in Kraft traten, bestehen Einschränkungen, die diesen Urlaub in Hellas von früheren unterscheiden. So gilt eine Ausgangssperre ab 00.30 Uhr. Die Strafe bei Zuwiderhandeln beträgt 300 Euro. Generell ist im Lande die Maskenpflicht in Außenräumen weiterhin in Kraft. Dabei sind aber FFP-2- Masken kein Must. In einem Covid-Protokoll des Kulturministeriums heißt es, dass von den Besucherinnen und Besuchern von Museen eine „nichtmedizinische“ Maske getragen werden muss.
Besteht Maskenpflicht an den Stränden oder nicht? Konkret äußert sich dazu kein Gesetzestext. Das aktuelle FEK Nr. 2233 listet im Passus für organisierte Strände mehrere Regeln auf: 80 Personen auf 1.000 Quadratmeter sind erlaubt, höchstens zwei Personen und Liegen pro Schirm (ausgenommen Familien) usw. Ob auf eine Maske verzichtet werden kann, dazu findet man jedoch nichts. Die Professorin für Epidemiologie der Nationalen und Kapodistrias-Universität Athen Athina Linou empfahl vor kurzem dennoch die Nutzung von Masken auch am Strand. Gegenüber Medien sagte sie: „Außerhalb des Wassers kann man eine Maske tragen. Wir können Abstand halten. Man sollte auch einsamere Strände wählen, jene Spiele vermeiden, die uns in engen Kontakt mit anderen Personen bringen.“ Von Maskenpflicht sprach auch sie nicht.
Tavernen ist der Betrieb von 5 bis 00.15 Uhr gestattet. Was die Maskenpflicht betrifft, heißt es konkret: Verpflichtend ist das Tragen einer Maske für das Personal sowie für die Gäste „während der Wartezeit“. Für Gäste aus dem Ausland, aber auch für Einheimische, stellt sich darüber hinaus die Frage, was man denn bei einer Schifffahrt zu einer Insel beachten muss. Die Griechenland Zeitung fragte nach. Bei Inlandsreisen gilt u. a. - Nachweis über Vollimpfung (ob sie 14 Tage zurückliegt, werde nicht pedantisch geprüft), - Nachweis über Genesung (Bestätigung der Erkrankung nicht älter als 2 bis 9 Monate). Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, genügt ein Selbsttest. Das entsprechende einseitige Formular erhält man unter folgender Adresse: https://self-testing.gov.gr/covid19-self-test-print.pdf
(Griechenland Zeitung / rs)
Einen ausführlichen Text zu diesem Thema lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der Griechenland Zeitung Nr. 778.