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Streiks gefährden den Urlaub – Ihr Anspruch auf Entschädigung

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Foto (© Eurokinissi) Foto (© Eurokinissi)

Der Sommer rückt näher und damit auch der Jahresurlaub. Viele Deutsche planen ihren Urlaub sehr zeitig. Günstige Flugtickets und Frühbucherrabatte erfreuen sich einer großen Beliebtheit. Der Nachteil einer frühen Buchung liegt darin, dass die Situation zur Urlaubszeit häufig noch nicht abschätzbar ist. Das wohl größte Problem, das sich derzeit stellt, sind die Folgen des Corona-Virus, die in vielen Ländern die Reisetätigkeit nahezu zum Erliegen brachten.

Ein weiteres häufiges Problem stellen Streiks der Fluggesellschaften dar. Die Tickets sind seit Wochen gebucht. Plötzlich kündigt sich der Streik an. Möchten Sie Ihren Urlaub in Griechenland verbringen und der Flug ist wegen eines Streiks gestrichen, sollten Sie Ihre Fluggastrechte im Falle eines Streiks kennen. Mitunter haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Fraglich ist außerdem, wer die Unterkunft am Ferienort in Griechenland bezahlt, wenn Sie diese aufgrund eines Streiks nicht erreichen konnten. Der Anbieter Flightright übernimmt Ihre Ansprüche und prüft für Sie die Rückerstattung der Ticketkosten und die Gewährung einer Entschädigung. Sie verkaufen Ihre Ansprüche an den Anbieter und genießen den Vorteil, dass Sie das Geld schnell bekommen. Dafür behält Flighright einen kleinen Anteil als Provision.

Urlaubsziel nicht erreichbar – Durchsetzung der Ansprüche sind schwierig

Aus verschiedenen Gründen kann es vorkommen, dass das gebuchte Urlaubsziel nicht erreichbar ist. Aktuell sind bereits getätigte Reisebuchungen aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus in Gefahr. Da die geltenden Gesetze für das Auftreten einer Epidemie nicht anwendbar sind, gilt die klassische Rechtsprechung. Diese Rechtsprechung benachteiligt vor allem Individualreisende mit einzelner Buchung von Flug und Hotel. Viele Urlauber können nicht stornieren oder bleiben auf den Kosten sitzen, wenn sie den Flug aufgrund der Epidemie nicht angetreten haben. Bei der Buchung einer Pauschalreise sind Sie durch die Gesetze geschützt. Dies gilt jedoch nur, wenn Sie die Reise bei einem deutschen Anbieter gebucht haben. Sollten Sie sich für einen griechischen Anbieter entschieden haben, gelten die Gesetze des Gastlandes. Dies gilt nicht nur für Buchungen, die in den Zeitraum der Pandemie fallen. Haben Sie in Griechenland ein Ferienhaus gebucht, das Sie mit dem Flieger erreichen wollten, verlangt der Ferienhausbesitzer seine Kosten auch dann, wenn Sie von einem Streik der Fluggesellschaft betroffen sind. Dies ist verständlich, denn der Ferienhausbesitzer hat das Haus für Sie frei gehalten. Eine Vermietung an eine andere Person ist kurzfristig in der Regel nicht möglich. Und selbst wenn der Ferienhausbesitzer einen neuen Mieter für den Zeitraum findet, kann er seine Ansprüche Ihnen gegenüber durchsetzen. Er beruft sich auf die gesetzlichen Bestimmungen.

Ihre Rechte bei einem Flugausfall wegen Streiks

In den meisten Fällen haben Sie bei einem Streik Anspruch auf eine Entschädigung für den ausgefallenen Flug, sofern die Airline nicht alles getan hat, um den Streik abzuwenden. Die Entschädigung bemisst sich an der Flugstrecke:

* Kurzstrecke (bis zu 1500 Kilometer): 250 EUR
* Mittelstrecke (bis zu 3500 Kilometer): 400 EUR
* Langstrecke (über 3500 Kilometer): 600 EUR

Beachten Sie, dass Sie die Entschädigung auch dann in Anspruch nehmen können, wenn Ihr Flug günstiger war. Ob Sie die Kosten für den Aufenthalt in Griechenland geltend machen können, ist im Einzelfall zu klären. Mitunter haben Sie die Möglichkeit, Ihr Urlaubsziel mit einer anderen Fluggesellschaft zu erreichen. Auch eine Verspätung von einem oder zwei Tagen rechtfertigt keine vollständige Kostenerstattung. Sie können gegebenenfalls eine Entschädigung für ausgefallene Urlaubsfreuden geltend machen. Dies ist jedoch immer vom Einzelfall abhängig.


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