Beginn der Waldbrandperiode: harte Strafen auch bei Fahrlässigkeit TT
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Für fahrlässige Brandstiftung werden Haftstrafen von bis zu zehn Jahren verhängt, man werde die Mehrheit der Bürger schützen. Das erklärte der Minister für Klimakrise und Bürgerschutz Vassilis Kikilias angesichts der am 1. Mai offiziell beginnenden Waldbrandperiode.