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Untersuchungsausschuss zum Bahn-Unglück bei Tempi beginnt seine Tätigkeit Tagesthema

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Unser Archivfoto (© Eurokinissi) zeigt den Parlamentspräsidenten Nikitas Kaklamanis. Unser Archivfoto (© Eurokinissi) zeigt den Parlamentspräsidenten Nikitas Kaklamanis.

Am heutigen Dienstag (18.3.) tagt erstmals der parlamentarische Untersuchungsausschuss gegen den Abgeordneten und ehemaligen Staatssekretär Christos Triantopolous von der konservativen Regierungspartei Nea Dimokratia (ND).

Dem Ausschuss gehören insgesamt 27 Mitglieder an; die ND stellte analog der Anzahl der Sitze im Parlament auch hier die absolute Mehrheit (14 Abgeordnete). Die anderen Parteien verfügen zusammen mit Unabhängigen über die restlichen 13 Stimmen.
Bereits vor der ersten Zusammenkunft des Ausschusses wurden zwei Mitglieder der ND ausgetauscht. Dieser Vorgang wurde laut dem Nachrichtenportal news247.gr „in der Vergangenheit nie verzeichnet“.
Den Vorsitz des Ausschusses übernimmt in der ersten Sitzung Parlamentspräsident Nikitas Kaklamanis. Er leitet u. a. das Verfahren zur Ernennung eines Präsidiums ein.
Hintergrund für die Einberufung dieser Untersuchung ist das Zugunglück von Tempi, welches sich am 28. Februar 2023 ereignete und 57 Menschenleben kostete. Ziel ist es, eine eventuelle politische Mitverantwortung von Triantopoulos herauszufinden. Er fungierte damals als Staatssekretär beim Premierminister für staatliche Fürsorge und Wiederaufbau nach Naturkatastrophen. Ihm wird vorgeworfen, die Anordnung erteilt zu haben, die Unglücksstelle voreilig zu räumen und aufzuschütten. Kritische Stimmen meinen, dass dadurch relevante Beweismittel vernichtet wurden, die für die Aufklärung des Vorgangs wichtig gewesen wären. Wörtlich war von einer „Veränderung des Tatortes“ die Rede.
Beschlossen worden war die Einberufung des Untersuchungsausschusses auf Initiative der sozialdemokratischen PASOK, derzeit die stärkste Oppositionspartei in der Volksvertretung. In einer Sondersitzung des Parlaments wurde diesem Antrag mit einer überwiegenden Mehrheit von 277 der 300 Abgeordneten stattgegeben.
Hintergrund dafür ist der Artikel 86 der griechischen Verfassung. Demnach „hat nur das Parlament die Zuständigkeit, Strafanzeige wegen Straftaten, die während der Amtsausübung begangen wurden sind, gegen diejenigen zu erstatten, die Mitglieder der Regierung oder Vizeminister sind oder waren“.


(Griechenland Zeitung / Elias Batz)

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