Griechenland hat einen wichtigen Schritt nach vorn getan, was die Frage der Benennung des Griechischen Joghurts in der EU betrifft. Der EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Vytenis Andriukaitis hat am Dienstag dem griechischen Minister für Agrarentwicklung und Lebensmittel Vangelis Apostolou schriftlich mitgeteilt, dass „Lebensmittel-Etikettierung den Konsumenten nicht täuschen darf“. Im Klartext heißt das, dass der Name „Griechischer Joghurt“ nur für Produkte Anwendung finden darf, die tatsächlich in Griechenland hergestellt worden sind. Was Bezeichnungen wie „Typ des griechischen Joghurts“, „Joghurt nach griechischem Rezept“ und ähnliches betrifft, so erklärte Andriukaitis, dass diese unter Umständen akzeptiert werden könnten, wenn damit z. B. ein besonders cremiger Joghurt beschrieben werden soll.
In einem Fernsehinterview erklärte der griechische Minister, dass die Stellungnahme der Kommission „ein wichtiger Schritt“ sei. Die Regierung werde weiterhin „das Produkt verteidigen, das mit der griechischen Qualitätsproduktion verbunden ist“.
Zuvor hatte Lebensmittelminister Apostolou an die Kommission einen Brief gesandt, in dem er die seine Missbilligung darüber zum Ausdruck brachte, dass in Tschechien der Begriff „Griechischer Joghurt“ für dort hergestellte Produkte verwendet wird. (Griechenland Zeitung / eh)
Unser Archivfoto (© Eurokinissi) entstand am Rosenmontag 2007 (19. Februar) in Nafplio. Auf der Abbildung wird ein Brauch zelebriert, der unter der Bezeichnung „Der Schatz im Joghurt“ bekannt ist; Griechischer Joghurt, versteht sich.