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Griechenland: Gesetzesentwurf zur Entschädigung von Opfern von Gewalttaten

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Griechenland / Athen. Ein vom Justizministerium eingereichter Gesetzesentwurf über die Entschädigung von Opfern von Gewalttaten, der in Übereinstimmung mit der entsprechenden EU-Richtlinie steht, wurde gestern von den Parlamentsparteien genehmigt. Der Minister für Justiz, Transparenz und Menschenrechte, Charis Kastanidis, sagte zu, dass einige Klauseln überprüft würden. Dazu zählen Fälle von schweren Vergehen und die Ausweitung der Meldefrist für ein Verbrechen. Nach dem Gesetzesentwurf wird der Staat für die Opfer von Gewaltverbrechen im Zweifelsfall finanziell aufkommen.
en. Zahlungen durch den Staat erfolgen dann, wenn der Täter nicht die nötigen finanziellen Ressourcen zur Entschädigung des Opfers besitzt oder wenn die Identität des Täters unbekannt ist. Die Entschädigung wird materielle Schäden abdecken, die aufgrund des Verbrechens entstehen, z.B. Kosten für medizinische Behandlungen, Einkommenseinbußen oder auch Bestattungskosten.
Am Montag wird der parlamentarische Ausschuss über zwei Änderungsanträge bezüglich der Gefängnisüberbelegung, die vom Justizminister vorgelegt wurden, diskutieren. (Griechenland Zeitung, vt)
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