Dem ehemaligen griechischen Finanzminister Jorgos Papakonstantinou droht eine lebenslängliche Haftstrafe. Einen entsprechenden Antrag hat die Staatsanwältin Xeni Dimitriou gestellt.
Vorgeworfen wird ihm Fälschung eines öffentlichen Dokuments und der Versuch der Untreue im Dienst. Der Ex-Minister, der von 2009 bis 2011 als oberster Kassenwart des Landes fungierte, soll absichtlich die Namen von zwei seiner Familienangehörigen aus der sogenannten „Lagarde-Liste“ entfernt haben. Beinhaltet waren auf der Liste Namen von circa 2.000 griechischen Kontoinhabern bei einer Filiale der Bank HSBC in der Schweiz. Die Datenliste wurde dem ehemaligen Finanzminister von seiner damaligen französischen Amtskollegin Christine Lagarde zugespielt, um im Rahmen der akuten Finanz- und Wirtschaftskrise mögliche Steuersünder zu überführen. Jedoch war diese Datenliste lange Zeit verschwunden, bis sie in der Schublade des Nachfolgers von Papakonstantinou, Evangelos Venizelos, in Form eines USB-Sticks wieder aufgetaucht ist. Die ursprüngliche CD, auf der die authentische Namensliste gespeichert war, wird noch immer vermisst.
Papakonstantinou schiebt die Schuld der Manipulierung des Dokuments einer nicht näher benannten Person zu, die ihm angeblich "Schaden zufügen" wollte. Die Staatsanwältin ist anderer Meinung. Sie glaubt, dass nur Papakonstantinou selbst Interesse daran gehabt habe, seine beiden angeheirateten Familienangehörigen von der Liste zu tilgen: Entweder um seiner Verwandtschaft damit zu helfen oder um seinen eigenen Namen aus einem möglichen politischen Skandal heraus zu halten. Letzteres wäre nicht unwahrscheinlich gewesen, wenn sich z. B. herausgestellt hätte, dass Familienangehörige des Finanzministers massiv Steuern hinterzogen haben sollten.
Allerdings sind die Ermittlungen über eine mögliche Steuerflucht der Betreffenden noch immer nicht abgeschlossen worden, obwohl der Fall bereits seit dem Jahr 2012 die griechische Öffentlichkeit beschäftigt. Was Staatsanwältin Dimitriou betrifft, so geht sie davon aus, dass keine andere Person, außer Papakonstantinou, wissen konnte, dass es sich bei den gestrichenen Namen um seine angeheirateten Familienangehörigen handelt, da diese nicht den Namen "Papakonstantinou" tragen.
Die Staatsanwältin vertritt zudem die Meinung, dass eine Person, die dem heute 53jährigen hätte Schaden zufügen wollen, die Namen seiner Familienangehörigen nicht aus der Liste getilgt hätte, sondern sie hinsichtlich möglicher Steuervergehen überprüft hätte. (Griechenland Zeitung / eh, Foto: Eurokinissi)