Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg
verurteilte Griechenland am Donnerstag, weil die eingetragene
Lebenspartnerschaft dort nicht für gleichgeschlechtliche Paare
gilt. Geklagt hatten acht griechische Staatsbürger, darunter der
bekannte Schwulenrechtler Grigoris Vallianatos, und eine
Nicht-Regierungs-Organisation (NGO). In Griechenland ist die
eingetragene Partnerschaft seit 2008 möglich, aber nur für
heterosexuelle Paare. Die Kläger hatten argumentiert, dass die
Lebenspartnerschaft ausschließlich für Heterosexuelle ihr Recht auf
Privat- und Familienleben verletze (Artikel 8 der Europäischen
Menschenrechtskonvention) und eine Diskriminierung der
gleichgeschlechtlichen gegenüber den gegengeschlechtlichen Paaren
darstelle (Artikel 14, Diskriminierungsverbot). Das Gericht folgte
dieser Auffassung, wies jedoch andere Klagepunkte ab.
kte ab. Es
verurteilte Griechenland zu 5.000 Euro Schmerzensgeld für jeden
individuellen Kläger (ohne die NGO) sowie noch einmal je 2.500 Euro
für zwei von ihnen und je 1.000 Euro für die übrigen sechs.
Außerdem muss das Land die Prozesskosten tragen.
(Griechenland Zeitung / ak)