Freitag, 08. November 2013 13:02
Eingetragene Partnerschaft nur für Heteros rechtswidrig
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg
verurteilte Griechenland am Donnerstag, weil die eingetragene
Lebenspartnerschaft dort nicht für gleichgeschlechtliche Paare
gilt. Geklagt hatten acht griechische Staatsbürger, darunter der
bekannte Schwulenrechtler Grigoris Vallianatos, und eine
Nicht-Regierungs-Organisation (NGO). In Griechenland ist die
eingetragene Partnerschaft seit 2008 möglich, aber nur für
heterosexuelle Paare. Die Kläger hatten argumentiert, dass die
Lebenspartnerschaft ausschließlich für Heterosexuelle ihr Recht auf
Privat- und Familienleben verletze (Artikel 8 der Europäischen
Menschenrechtskonvention) und eine Diskriminierung der
gleichgeschlechtlichen gegenüber den gegengeschlechtlichen Paaren
darstelle (Artikel 14, Diskriminierungsverbot). Das Gericht folgte
dieser Auffassung, wies jedoch andere Klagepunkte ab.
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