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Freie Lebensgemeinschaften gewinnen staatliche Anerkennung

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Griechenland / Athen. Das Parlament verabschiedete gestern ein Gesetz für die Anerkennung „freier Lebensgemeinschaften". Es sieht eingeschränkte Erbschafts- und Unterhaltsrechte für Partner ausschließlich heterosexueller Beziehungen vor. „Es ist ein wahrhaftig Bahn brechender, sehr progressiver Schritt, vor welchem andere Regierungen jahrelang zurückschreckten", sagte Justizminister Sotiris Chatzigakis. Die rechtspopulistische LAOS bedauerte den Vorstoß weil er, der Partei zufolge, auf homosexuelle Beziehungen ausgeweitet werden könnte.
te. „Es ist eine Landmine für die Institution der Familie", sagte der Vorsitzende der LAOS, Jorgos Karatzaferis. Außereheliche Beziehungen sind in Griechenland mittlerweile „eine Realität", stellte die Regierung im Gesetzesdokument fest. Insgesamt 120.000 Kinder seien in den vergangenen sechs Jahren im Rahmen außerehelicher Partnerschaften gezeugt worden. Es gehe nicht an, dass Frauen nach Jahren einer freien Beziehungen „ohne Schutz" seien. Auch für allein erziehende Eltern bestehe „rechtlicher Handlungsbedarf". (Griechenland Zeitung / hp)
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