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Gericht untersagt Kandidatur von PASOK-Kandidatin Gennimata

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Die von PASOK aufgestellte Kandidatin Fofi Gennimata darf nicht bei der Parlamentswahl am 16. September kandidieren. Das entschied das griechische Höchstgericht Areopog unter Berufung auf Artikel 56 der Verfassung. Dieser untersagt Abgeordneten der Kommunalverwaltung die Kandidatur für das Parlament. Gennimata ist Präfektin der Großpräfektur Athen-Piräus.
us. Im Oktober 2006 wurde sie für dieses Amt erneut bestätigt. Die PASOK wirft dem Areopag wegen der getroffenen Entscheidung „Parteilichkeit" vor. Der Parteisekretär der PASOK, Nikos Athanassakis, sprach sogar von einem „juristischen Staatsstreich". Einen weiteren Schlag erlitt die PASOK gestern in Thessaloniki: Die PASOK-Kandidatin Voula Patoulidou gab ihren Rücktritt bekannt. Gleichzeitig trat sie aus dem Präfekturrat von Thessaloniki zurück. In einem offenen Schreiben an den PASOK-Vorsitzenden Jorgos Papandreou begründete sie diesen Schritt damit, dass dieser sein Versprechen, ihr einen Platz auf der Staatliste der PASOK zu geben, nicht eingehalten habe. copyright: Griechenland Zeitung
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