Die von PASOK aufgestellte Kandidatin Fofi Gennimata darf nicht bei
der Parlamentswahl am 16. September kandidieren. Das entschied das
griechische Höchstgericht Areopog unter Berufung auf Artikel 56 der
Verfassung. Dieser untersagt Abgeordneten der Kommunalverwaltung
die Kandidatur für das Parlament. Gennimata ist Präfektin der
Großpräfektur Athen-Piräus.
us. Im Oktober 2006 wurde sie
für dieses Amt erneut bestätigt. Die PASOK wirft dem Areopag wegen
der getroffenen Entscheidung „Parteilichkeit" vor. Der
Parteisekretär der PASOK, Nikos Athanassakis, sprach sogar von
einem „juristischen Staatsstreich". Einen weiteren Schlag erlitt
die PASOK gestern in Thessaloniki: Die PASOK-Kandidatin Voula
Patoulidou gab ihren Rücktritt bekannt. Gleichzeitig trat sie aus
dem Präfekturrat von Thessaloniki zurück. In einem offenen
Schreiben an den PASOK-Vorsitzenden Jorgos Papandreou begründete
sie diesen Schritt damit, dass dieser sein Versprechen, ihr einen
Platz auf der Staatliste der PASOK zu geben, nicht eingehalten
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