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Griechenland / Athen. Der Fall der aus Bulgarien stammenden Gewerkschafterin Konstantina Kuneva wird nicht ad acta gelegt, sondern die Ermittelungen werden fortgesetzt. Das entschied am gestrigen Donnerstag das Höchstgericht Areopag. Auf Kuneva war im Dezember 2008 ein Säureattentat verübt worden. Als Folge davon verlor sie unter anderem ein Augenlicht; sie befindet sich immer noch in ärztlicher Behandlung.
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