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Griechenland / Athen. Die V. Kammer des Staatsrates, des höchsten Verwaltungsgerichtes Griechenlands, hat ein vorläufiges generelles Jagdverbot ausgesprochen. Dadurch wurde ein Ministerbeschluss vom August vorübergehend ausgesetzt, worin die Dauer der Jagdsaison (bis 28. Februar), die zu bejagenden Arten, die höchste Zahl der zulässigen Beutetiere pro Jäger usw.
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