Griechenland / Athen. Vor dem Europäischen Gerichtshof muss sich
Griechenland dafür verantworten, dass es in 24 Städten keine
Kanalisation oder sekundäre Kläranlagen gibt, obwohl das Land aus
EU-Töpfen „bedeutende Finanzierung" bekommen habe. In einer
diesbezüglichen EU-Richtlinie ist vorgeschrieben, dass Städte mit
einer Bevölkerung von über 15.000 Einwohnern ein
Kanalisationssystem und biologische Kläranlagen haben müssen, damit
die Abwässer gereinigt weitergeleitet werden. Die Frist für den Bau
der relevanten Infrastruktur ist vor sechs Jahren abgelaufen,
Warnung seitens der EU-Kommission, die im Juli 2005 ausgesprochen
wurden, seien überhört worden.
Zu jenen Städten, in denen noch
nicht einmal Baugenehmigungen für Kläranlagen erteilt wurden,
gehören z.B. Rafina, Nea Makri und Koropi in Attika.