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Griechenland wegen Kläranlagen vor Europäischem Gerichtshof

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Griechenland / Athen. Vor dem Europäischen Gerichtshof muss sich Griechenland dafür verantworten, dass es in 24 Städten keine Kanalisation oder sekundäre Kläranlagen gibt, obwohl das Land aus EU-Töpfen „bedeutende Finanzierung" bekommen habe. In einer diesbezüglichen EU-Richtlinie ist vorgeschrieben, dass Städte mit einer Bevölkerung von über 15.000 Einwohnern ein Kanalisationssystem und biologische Kläranlagen haben müssen, damit die Abwässer gereinigt weitergeleitet werden. Die Frist für den Bau der relevanten Infrastruktur ist vor sechs Jahren abgelaufen, Warnung seitens der EU-Kommission, die im Juli 2005 ausgesprochen wurden, seien überhört worden.
Zu jenen Städten, in denen noch nicht einmal Baugenehmigungen für Kläranlagen erteilt wurden, gehören z.B.  Rafina, Nea Makri und Koropi in Attika.
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