Straßburg / Athen. Die Stiftung der Griechisch-Orthodoxen Kirche
Koimisis Theotokou auf der türkischen Insel Tenedos gewann eine
juristische Auseinandersetzung mit der Türkei. Der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg erklärte am
Dienstag die türkischen Behörden für schuldig, Grundstücke der
Griechisch-Orthodoxen Stiftung nicht in das Grundbuch eingetragen
zu haben. Diese Unterlassung bedeute eine Verletzung des Artikels
1, Protokoll 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die
Türkei wurde zu einem Schadenersatz von 100.
00.000 Euro sowie zu
weiteren 5.000 Euro für entstandene Kosten und Ausgaben verurteilt.
(Griechenland Zeitung / jg)