Griechenland / Athen. Vom Staatsrat wurden gestern die Grundlagen
für einen Präsidialerlass abgesegnet, in dem die Bedingungen für
die Einäscherung Verstorbener festgelegt werden. Ob und wo ein
Krematorium errichtet werden darf, entscheidet demnach nur die
Kommunale Selbstverwaltung. Die Genehmigung einer Einäscherung
erteilt ausschließlich der Bürgermeister oder der Vorsitzende der
Gemeinde, in der sich das Krematorium befindet.Die Verbrennung
findet frühestens 60 Stunden nach dem Eintritt des Todes statt.
s statt. Die Entfernung eines Krematoriums von Krankenhäusern
und Gesundheitszentren muss mindestens 500 Meter betragen.
In einigen Fällen soll es auch erlaubt sein, Asche von Verstorbenen dem Meer oder dem Wind zu übergeben. Ansonsten erfolgt die Urnenbeisetzung in den dafür vorgesehenen Arealen der Friedhöfe. (Griechenland Zeitung / eh)
In einigen Fällen soll es auch erlaubt sein, Asche von Verstorbenen dem Meer oder dem Wind zu übergeben. Ansonsten erfolgt die Urnenbeisetzung in den dafür vorgesehenen Arealen der Friedhöfe. (Griechenland Zeitung / eh)