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Möglichkeit der Einäscherung vom Staatsrat abgesegnet

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Griechenland / Athen. Vom Staatsrat wurden gestern die Grundlagen für einen Präsidialerlass abgesegnet, in dem die Bedingungen für die Einäscherung Verstorbener festgelegt werden. Ob und wo ein Krematorium errichtet werden darf, entscheidet demnach nur die Kommunale Selbstverwaltung. Die Genehmigung einer Einäscherung erteilt ausschließlich der Bürgermeister oder der Vorsitzende der Gemeinde, in der sich das Krematorium befindet.Die Verbrennung findet frühestens 60 Stunden nach dem Eintritt des Todes statt.
s statt. Die Entfernung eines Krematoriums von Krankenhäusern und Gesundheitszentren muss mindestens 500 Meter betragen.
In einigen Fällen soll es auch erlaubt sein, Asche von Verstorbenen dem Meer oder dem Wind zu übergeben. Ansonsten erfolgt die Urnenbeisetzung in den dafür vorgesehenen Arealen der Friedhöfe. (Griechenland Zeitung / eh)
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