Griechenland/Athen. Nach Forderungen der europäischen Kommission
vor dem Europäischen Gerichtshof soll Griechenland für die nicht
vorgenommenen Anpassung an gerichtliche Beschlüsse der EU die, die
allgemeinen elektronischen Glücksspiele (einarmigen Banditen)
betreffen, mit einer Geldbuße bestraft werden. Im vergangenen Juni
hatte die Kommission Griechenland dazu aufgefordert, innerhalb
zweier Monate den Beschluss des Europäischen Gerichtshofes
umzusetzen, der am 26. Oktober 2006 getroffen wurde. Dieser hatte
festgelegt, dass Griechenland die Verbote, die es gegen die meisten
Formen der Glücksspiele auferlegt hatte, rückgängig machen sollte.
te.
Es handelt sich hierbei um ein Gesetz, dass nicht nur illegales
Glücksspiel, sondern auch Angebote, Betriebe und Nutzung von
Spielzeug wie Spielkonsolen und Handy-Spielen in der Öffentlichkeit
verbietet. Ein solches Gesetz, würde, nach den Worten der
Kommission, einem gesamten Wirtschaftszweig die Geschäftsgrundlage
entziehen, womit auch Arbeitsplätze verloren gingen.
Die EU fordert nun von Griechenland eine einmalige Bußgeldsumme von 3,5 Millionen Euro sowie einen täglichen Strafbetrag von 31.798 Euro.
Copyright: Griechenland Zeitung
Die EU fordert nun von Griechenland eine einmalige Bußgeldsumme von 3,5 Millionen Euro sowie einen täglichen Strafbetrag von 31.798 Euro.
Copyright: Griechenland Zeitung