Griechenland / Athen. Rückwirkende Gehaltserhöhungen für
Gerichtsbeamte hat ein Sondergericht mit einer Mehrheit von sechs
zu drei entschieden. Damit wurde der Klage einer Berufungsrichterin
stattgegeben, die eine rückwirkende Angleichung ihres Einkommens an
die Gehälter anderer Beamten entsprechenden Ranges durch eine
einmalige Auszahlung von 250.240,87 Euro für den Zeitraum 2000 bis
2005 gefordert hatte. Die Summe, die jeden Richter nun
durchschnittlich zusteht, bezifferte die Zeitung Naftemporiki auf
220.
000 Euro.
Das Sondergericht für Gerichtsbeamte besteht laut Artikel 88 der griechischen Verfassung aus drei Richtern, drei Rechtsanwälten und drei Universitätsprofessoren. Letztere haben aus einkommenspolitischen Gründen gegen die Entscheidung für die rückwirkende Gehaltsangleichung gestimmt. Der Arbeitergeneralverband GSEE brachte seine Überraschung über die Entscheidung des Sondergerichts zum Ausdruck. Aus Kreisen des Obersten Berufungsgerichts oder Areopags verlautete, dass diese Entscheidung noch nicht endgültig sei.
Das Sondergericht für Gerichtsbeamte besteht laut Artikel 88 der griechischen Verfassung aus drei Richtern, drei Rechtsanwälten und drei Universitätsprofessoren. Letztere haben aus einkommenspolitischen Gründen gegen die Entscheidung für die rückwirkende Gehaltsangleichung gestimmt. Der Arbeitergeneralverband GSEE brachte seine Überraschung über die Entscheidung des Sondergerichts zum Ausdruck. Aus Kreisen des Obersten Berufungsgerichts oder Areopags verlautete, dass diese Entscheidung noch nicht endgültig sei.