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Gerichtsbeamte haben Anrecht auf rückwirkende Gehaltserhöhung Tagesthema

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Griechenland / Athen. Rückwirkende Gehaltserhöhungen für Gerichtsbeamte hat ein Sondergericht mit einer Mehrheit von sechs zu drei entschieden. Damit wurde der Klage einer Berufungsrichterin stattgegeben, die eine rückwirkende Angleichung ihres Einkommens an die Gehälter anderer Beamten entsprechenden Ranges durch eine einmalige Auszahlung von 250.240,87 Euro für den Zeitraum 2000 bis 2005 gefordert hatte. Die Summe, die jeden Richter nun durchschnittlich zusteht, bezifferte die Zeitung Naftemporiki auf 220.
000 Euro.
Das Sondergericht für Gerichtsbeamte besteht laut Artikel 88 der griechischen Verfassung aus drei Richtern, drei Rechtsanwälten und drei Universitätsprofessoren. Letztere haben aus einkommenspolitischen Gründen gegen die Entscheidung für die rückwirkende Gehaltsangleichung gestimmt. Der Arbeitergeneralverband GSEE brachte seine Überraschung über die Entscheidung des Sondergerichts zum Ausdruck. Aus Kreisen des Obersten Berufungsgerichts oder Areopags verlautete, dass diese Entscheidung noch nicht endgültig sei.
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