Griechenland / Athen. Ausländer aus Nicht-EU-Staaten, die länger
als fünf Jahre in Griechenland leben, können künftig für fünf Jahre
gültige Aufenthaltspapiere erhalten. Vereinfacht werden sollen für
die Betreffenden dadurch der Zugang zum Arbeitsmarkt, die Aus- und
berufliche Weiterbildung, die Anerkennung von Diplomen und
Ausbildungszeugnissen sowie die Gewährung von sozialer
Unterstützung. Außerdem erhalten sie vollständige
Niederlassungsfreiheit. Voraussetzung für die Gewährung dieser
Rechte sind eine ausreichende Beherrschung der griechischen Sprache
und Kenntnisse über die griechische Kultur sowie ein, von kurzen
Unterbrechungen abgesehener, ununterbrochener fünfjähriger
Aufenthalt in Griechenland.
nd. Anträge für die Ausstellung der
entsprechenden Papiere nimmt die zuständige Ausländerpolizei
entgegen. Veröffentlicht wurde das betreffende Präsidialdekret in
der jüngsten Ausgabe des Regierungsanzeigers.