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Gesetzliche Änderung für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten Tagesthema

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Griechenland / Athen. Ausländer aus Nicht-EU-Staaten, die länger als fünf Jahre in Griechenland leben, können künftig für fünf Jahre gültige Aufenthaltspapiere erhalten. Vereinfacht werden sollen für die Betreffenden dadurch der Zugang zum Arbeitsmarkt, die Aus- und berufliche Weiterbildung, die Anerkennung von Diplomen und Ausbildungszeugnissen sowie die Gewährung von sozialer Unterstützung. Außerdem erhalten sie vollständige Niederlassungsfreiheit. Voraussetzung für die Gewährung dieser Rechte sind eine ausreichende Beherrschung der griechischen Sprache und Kenntnisse über die griechische Kultur sowie ein, von kurzen Unterbrechungen abgesehener, ununterbrochener fünfjähriger Aufenthalt in Griechenland.
nd. Anträge für die Ausstellung der entsprechenden Papiere nimmt die zuständige Ausländerpolizei entgegen. Veröffentlicht wurde das betreffende Präsidialdekret in der jüngsten Ausgabe des Regierungsanzeigers.
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