Griechenland / Athen. Ein Gesetzentwurf, der eine effizientere
Arbeit des Rates der Auslandsgriechen garantieren soll, wurde heute
im Parlament eingereicht. Vorgesehen ist u.a. ein Rotationsprinzip
bei den Funktionären des Rates, die künftig nicht mehr als zweimal
für eine jeweils vierjährige Amtszeit gewählt werden können.
Festgelegt werden außerdem regelmäßige Treffen des Präsidiums des
Rates der Auslandsgriechen in Griechenland. Abgeschafft wird die
Wahl eines stellvertretenden Präsidenten. Im Präsidium soll künftig
ein Vertreter der Jugend des Rates sitzen, der allerdings kein
Stimmrecht hat.