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Gesetzentwurf für effizientere Arbeit des Rates der Auslandsgriechen

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Griechenland / Athen. Ein Gesetzentwurf, der eine effizientere Arbeit des Rates der Auslandsgriechen garantieren soll, wurde heute im Parlament eingereicht. Vorgesehen ist u.a. ein Rotationsprinzip bei den Funktionären des Rates, die künftig nicht mehr als zweimal für eine jeweils vierjährige Amtszeit gewählt werden können.
Festgelegt werden außerdem regelmäßige Treffen des Präsidiums des Rates der Auslandsgriechen in Griechenland. Abgeschafft wird die Wahl eines stellvertretenden Präsidenten. Im Präsidium soll künftig ein Vertreter der Jugend des Rates sitzen, der allerdings kein Stimmrecht hat.
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