Griechenland ist im Zusammenhang mit dem Vorgehen gegen Pkw mit
EU-Kennzeichen erneut mit einem Verfahren vor dem Europäischen
Gerichtshof konfrontiert. Griechische Bürger hatten wegen
ungerechtfertigter Beschlagnahme ihrer Autos (mit EU-Kennzeichen)
und wegen Strafzahlungen, die ihnen von den heimischen Behörden
auferlegt wurden, geklagt. Die EU soll noch im Jahr 2004 eine
einheitliche Richtlinie verabschieden, die Griechenland
unverzüglich übernehmen muss und nicht mehr umgangen werden kann.
Der für den Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Frits Bolkestein
antwortete auf eine Anfrage des Europarlamentariers Stavros
Xarchakos (ND), dass die Freizügigkeit der Bürger der Europäischen
Union ein Grundrecht darstelle. Die Kommission wisse, dass die
Umsetzung einer bestehenden Richtlinie durch Griechenland, die Pkw
mit nicht-griechischen EU-Kennzeichen betreffe, "problematisch"
sei.
Bezüglich der Beschlagnahme von Pkw durch griechische Behörden
sagte Bolkestein, dass dieses Phänomen "sogar zur Verfolgung wegen
Schmuggelhandels führen" könnte, sollte ein beschlagnahmter Pkw nie
wieder in die Hände des rechtmäßigen Besitzers gelangen und
eventuell verkauft worden sein.