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Brandvorsorge: Frist für Grundstücksreinigung bis Ende Juni Tagesthema

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Foto (© Eurokinissi) Foto (© Eurokinissi)

Bis zum 30. Juni haben Grundstücksbesitzer Zeit, in einem digitalen Register zu bestätigen, dass sie ihre Pflanzen bzw. den Bewuchs auf ihrem Grundstück gelichtet und brennbares Material entfern haben. Die entsprechende Seite dafür lautet akatharista.gov.gr.

Hintergrund ist ein Gesetz, das im Dezember 2023 erlassen wurde, um der inzwischen immer bedrohlicheren Brandgefahr in Griechenland zuvorzukommen. „Die neuen Vorschriften richten sich an alle Eigentümer, Nutznießer, Pächter oder Unterpächter von unbebauten Grundstücken bzw. Grundstücken mit unbebauten Flächen, wie z. B. Gärten, die sich innerhalb der Grenzen eines Flächennutzungsplans (ρυμμοτομικό σχέδιο/rymmotomikó schédio) befinden. Darunter fallen auch Siedlungen, für die ein Flächennutzungsplan rechtlich noch nicht vollständig festgelegt wurde, was in Griechenland sehr oft der Fall ist“, so Rechtsanwältin Ira Kaliampetsos in der Griechenland Zeitung. (Griechenland Zeitung)

Einen ausführlichen Rechtsratgeber zur neuen Verordnung finden Sie in der aktuellen Ausgabe der Griechenland Zeitung (GZ 925), die am 5. Juni erschien. Bestellmöglichkeiten gibt es hier (Link: https://www.griechenland.net/pdf-ausgaben/2325-2024).

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