Das Jahr 2024 soll im Bereich Immobilieneigentum und -erwerb einige Änderungen mit sich bringen. Wir haben drei interessante, bevorstehende Änderungen ausgewählt, die wir hier kurz darstellen. Ausführlicher zur jeweiligen Problematik der neuen Regelungen werden wir im Laufe des Jahres aktuell berichten.
1. Der Immobilienerwerb soll digitalisiert werden
Immobilienübertragungen (z. B. Kauf, Verkauf, Schenkung, Vererbung) ziehen sich in Griechenland bislang über viele Monate hin. Grund dafür ist u. a., dass der griechische Staat gerade dabei ist „aufzuräumen“: Der Veräußerer soll, bevor er das Eigentum überträgt, u. a. dafür Sorge tragen, dass alle Legalisierungen vorgenommen und alle Steuern bezahlt wurden, dass die Anmeldung der Immobilie in allen zuständigen Behörden übereinstimmt (also beim Bauamt, Finanzamt, Gemeinde und Kataster) und dass anschließend ein sogenannter Immobilienausweis (ηλεκτρονικη ταυτότητα κτηρίου – ilektroniki taftotita ktiriou) ausgestellt wird. Ziel ist es, dass in ein paar Jahren auch in Griechenland die Immobilienübertragungen schnell und unkompliziert beim Notar elektronisch abgewickelt werden.
Mehr dazu in der aktuellen Ausgabe der Griechenland Zeitung (905).
(Griechenland Zeitung / ik)