Zu 15 Jahren Gefängnis verurteilte ein griechisches Gericht eine Putzfrau in erster Instanz, vor wenigen Tagen reduzierte die Justiz diese Strafe auf zehn Jahre. Das Verbrechen der 53-Jährigen: Sie hatte 1996 ein Dokument gefälscht, das ihr bescheinigte, dass sie statt fünf Grundschulklassen sechs absolviert habe.
Dieser Zeitraum entspricht den Pflichtschuljahren in Griechenland. Die sechs Jahre Grundschule waren Voraussetzung dafür, dass sie sich um eine Stelle als Reinigungskraft an einem Kindergarten bewerben konnte. Im Nachhinein rechtfertigte die Frau ihr Vergehen damit, dass sie damals in einer verzweifelten Lage gewesen sei und zum Familieneinkommen beitragen wollte – nicht zuletzt deswegen, weil sie zwei Kinder hatte und ihr Mann zu 67 Prozent behindert war.
An die 20 Jahre arbeitete die nun im Gefängnis von Theben (Thiva) inhaftierte Frau in einem Kindergarten der mittelgriechischen Stadt Volos ohne während dieser Zeit je Anlass für Beschwerden gegeben zu haben. Sie selbst sagte bei der Gerichtsverhandlung: „Mir war nicht bewusst, dass meine Tat derart schwerwiegend gewesen ist. Ich habe es getan, das gebe ich zu, und kann es auch nicht mehr rückgängig machen.“ Ein regionaler Berufsverband in Volos fordert nun die sofortige Freilassung der Kollegin.
Das Urteil gegen die 53-Jährige mutet deshalb besonders hart an, weil ähnliche Vergehen in anderen und schwereren Fällen oft mit Freispruch enden. CNN Greece führt etwa den Fall einer Frau auf Kreta an, die ihr Uni-Diplom in Rechtswissenschaften gefälscht hatte, aber dennoch freigesprochen wurde und ihren Arbeitsplatz nicht verlor. (GZrs)