Das griechische Landwirtschaftsministerium hat vorige Woche eine 14-köpfige Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die sich der Aufgabe widmen soll, den Produktnamen „griechischer Joghurt“ als geographische Ursprungsbezeichnung schützen zu lassen. Die Gruppe wird sich mit technischen Einzelheiten eines Antrags auf Eintragung des Namens „griechischer Joghurt“ im Rahmen der EU-Lebensmittelqualitätsregelungen befassen.
Bislang steht der Name nur unter der EU-Verordnung über die Bereitstellung von Lebensmittelinformationen für die Verbraucher. Wie die GZ bereits 2014 und 2016 berichtete, setzt sich Griechenland besonders für die geografische Ursprungsbezeichnung des Namens „griechischer Joghurt“ ein. Demnach darf ein Joghurt nur dann als „griechisch“ bezeichnet werden, wenn er auch tatsächlich in Griechenland hergestellt worden ist. Andere Bezeichnungen wie „griechischer Stil“ oder „griechisches Rezept“, könnten jedoch akzeptiert werden, sofern die Rezeptur ähnlich ist. Die griechische Position wird von der EU-Kommission unterstützt. (Griechenland Zeitung / nk)