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Griechenland / Athen. Siemens Hellas dementierte am Montag Gerüchte, wonach sich das Unternehmen aus Griechenland zurückziehen würde. Griechenland, so heißt es in der Erklärung, sei ein „wichtiger Markt für Siemens“, auf dem man seit über 100 Jahren tätig sei. Allerdings würden durch ein momentan negatives Bild die Produkte und Dienstleistungen, die das Unternehmen anbieten könne, überschattet. Man werde auch weiterhin Mittel, Know-how und Technologien zur Verfügung stellen und wünsche die absolute Klärung offener Fragen.
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Griechenland / Athen. Zwei Verdächtige in der Siemens Affäre wurden in die Freiheit entlassen. Es handelt sich um Jorgos Skarpelis, einen ehemaligen Manager der griechischen Fernmeldegesellschaft OTE  und einen ehemaligen Manager der Firma Siemens Hellas. Die beiden befanden sich seit Anfang Juni in Untersuchungshaft. Sie mussten eine Kaution von 300.
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Griechenland / Deutschland. Das Tauziehen um die Auslieferung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden von Siemens Hellas, Michalis Christoforakos, geht weiter. Noch am Freitag voriger Woche hatte das deutsche Bundesverfassungsgericht einer Verfassungsbeschwerde von Christoforakos stattgegeben, wonach dieser nicht ausgeliefert werden dürfe. Begründet wurde das vor allem mit Verjährung. Am Montag dieser Woche entschied das Oberlandesgericht München dann einen zweiten internationalen Haftbefehl gegen den Ex-Siemens-Chef in Griechenland positiv.
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Griechenland / Deutschland. Michalis Christoforakos, der ehemalige Vorstandsvorsitzende von Siemens-Hellas, wird doch nicht nach Griechenland überliefert. Das entschied am Freitag das deutsche Bundesverfassungsgericht. Vorgeworfen worden waren ihm u.a.
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Griechenland / Deutschland. Heute wird die Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichtes über die Auslieferung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden von Siemens-Hellas, Michalis Christoforakos, nach Griechenland erwartet. Bis Mittwoch der kommenden Woche wird außerdem der griechische Sonderermittler Nikos Zagorianos, die für die Aufklärung der Siemens-Affäre in Griechenland zuständig ist, die Ergebnisse seiner bisherigen Ermittlung in schriftlicher Form in Athen vorlegen.
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