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Griechenland / Athen Beim griechischen Höchstgericht (Areopag) haben bisher 28 Parteien den Antrag gestellt, an den vorgezogenen Parlamentswahlen vom 4. Oktober teilzunehmen. Der Areopag wird in den kommenden Tagen eine endgültige Entscheidung treffen, ob alle Antragsteller auch die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllen. Neben den bekannten Parteien Nea Dimoratia (ND), PASOK, KKE, SYRIZA und  LAOS wollen in zwei Wochen gleich drei weitere kommunistische Parteien antreten: die Marxistische-Lenistische Kommunistische Partei, die Kommunistische Partei Griechenlands (Marxistisch–Leninistisch) und die OAKKE, die Partei für den Wiederaufbau der im Parlament vertretenen KKE.  Auch die Partei der Ökologen/Grüne kämpft den Meinungsforschungsinstituten zufolge um einen Einzug ins Parlament - wofür drei Prozent der Stimmen nötig sind.
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Die griechischen Gerichte sind nicht für das Thema der Zahlung von Kriegsentschädigungen durch Deutschland für Verbrechen während des II. Weltkrieges zuständig. Zu diesem Urteil ist das höchste Gericht Griechenlands, Areopag, gekommen. Eine entsprechende Klage hatte die jüdische Gemeinde Thessaloniki eingereicht. Bereits in früherer Instanz war das Anliegen der Gemeinde abgelehnt worden.
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In dieser Nacht ereignete sich kurz nach 4.00 eine Explosion vor dem Eingang des Nachtclubs „Empati" im Athener Vorort Nea Kifissia. Es wurde niemand verletzt; der Club war zum Zeitpunkt des Geschehens geschlossen. Es entstanden schwere Sachschäden am Gebäude. Augenzeugen und Einwohner sprechen von einer „starken Explosion".
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Richtern und Justizangestellten sollen die Gehälter wieder auf das Niveau von 2012 angehoben werden. Das sieht eine Gesetzesnovelle der Regierung vor, nachdem vor wenigen Tagen der Rechnungshof die damalige Reduzierung der Bezüge als verfassungswidrig bezeichnet hatte. Sollte die Novelle im Parlament verabschiedet werden, würde dies den Fiskus pro Jahr, so Berechnungen der Haushaltsabteilung, knapp 70 Millionen Euro kosten. Beispielsweise soll der Präsident des Höchstgerichtes (Areopag) statt bisher 3.023 wieder 4.
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Griechenland / Athen. Der Minister zum Schutz des Bürgers, Michalis Chryssochoidis erklärte am Dienstag, dass die Prüfung von Asylanträgen künftig dem Innenministerium übergeben werden soll. Bisher wurde dieses Verfahren von der Polizei abgewickelt. Abgeschafft werden soll gleichzeitig das „Asylkomitee". Die Entlastung der Polizei von dieser Aufgabe, stelle eine „symbolische Geste" dar, die auf einen sensiblen Umgang mit dem Thema Migrationspolitik hinweise.
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